Hochwasserhilfe: Physiotherapieverbände bündeln Hilfsaktionen

Die Task Force setzt ihre Arbeit fort. Erste Gespräche haben Resultate: Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Krankenkassen, die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen

Noch immer herrscht in den betroffenen Hochwassergebieten der absolute Krisenmodus. Viele Helfer*innen leisten vor Ort Großartiges. Parallel dazu bündeln die vier Physiotherapie-Verbände ihre Hilfs- und Informationsangebote für betroffene Physiotherapiepraxen. Das Ziel der Task Force Hochwasserhilfe: Ermittlung des Bedarfs vor Ort, Koordination von konkreten Sach-, Organisations- und Finanzhilfen sowie die unbürokratische Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in den Krisenregionen.

Berufsverbände arbeiten zusammen

Fortlaufend haben der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband für Physikalische Therapie (VPT) die aktuelle Situation der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten analysiert und regionale Rückmeldungen aus betroffenen Praxen gesammelt. In einem Krisenmeeting am Montag, 19. Juli, haben die Mitglieder der Task Force die Informationen zusammengeführt und weitere Schritte besprochen.

Die Verbände sind sich einig: Hilfe muss passgenau und zielgerichtet erfolgen! Aus diesem Grund laufen bereits seit vergangener Woche konkrete Gespräche beispielsweise mit dem GKV-Spitzenverband, den ARGEn vor Ort sowie den Kostenträgern in den jeweiligen Regionen.

GKV-Spitzenverband empfiehlt die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen

Heute hat der GKV-Spitzenverband sich schriftlich geäußert und folgende Empfehlung an die Krankenkassen ausgesprochen: Vom Hochwasser betroffene Praxen sollen die Möglichkeit erhalten, die Behandlungen an anderen Orten zu erbringen – die Außnahmeregelungen wurden verlängert und sind nun bis zum 31. März 2022 befristet. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen müssen mit dem Kürzel „HW“ markiert werden.

Die Information des GKV-Spitzenverbandes lesen Sie hier.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Wir weisen darauf hin, dass Menschen aus den betroffenen Regionen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Aus Sicht der Verbände ist die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen ein „unabwendbares Ereignis“ durch „außergewöhnliche Witterungsumstände“ und damit besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Weitere Informationen erhalten Betroffene über ihren Steuerberater.

Ermittlung von Sonderkonditionen bei Firmen

Neben dem Zusammenstellen von Sonderbedingungen im Verwaltungsbereich sind wir im Dialog mit Abrechnungs- und Softwarefirmen. Viele haben schon heute Erleichterungen angekündigt. Wie diese aussehen können, muss im Einzelfall entsprechend geprüft werden.

Abrechnungszentren (Noventi und opta data) bieten Hilfe an.

Auch Praxisausstatter signalisieren Entgegenkommen beim Materialeinkauf.

Aktuell bieten Schupp und Stolzenberg Sonderkondititionen an.

Landes- und Bundesmittel

In der nächsten Zeit werden von den Bundesländern und der Bundesregierung Soforthilfen und Aufbauprogramme zur Verfügung stehen. Betroffene sollten hierzu die örtlichen Veröffentlichungen beachten.
 

Wichtige Informationen für Nordrhein-Westfalen

Sparkasse Köln Bonn: Bei Hochwasser-Schäden unbürokratisch einen Kredit bis zu 80.000 Euro - zinsfrei -.

Das Ministerium in NRW hat in Aussicht gestellt, dass

  • die vom Hochwasser betroffenen Gewerbetreibenden/Freiberuflern eine Soforthilfe in Höhe von € 5.000,00 erhalten.
  • die vom Hochwasser betroffenen Gewerbetreibenden/Freiberuflern darüber hinaus zusätzlich zur Soforthilfe eine Wiederaufbauhilfe erhalten.

Die Antragstellung und die Auszahlung erfolgen über die Kommunen.

Das Landesfinanzministerium Nordrhein-Westfalen hat sehr schnell mit einem Katastrophenerlass reagiert. Vor dem Hintergrund der entstandenen Schäden, regelt der Erlass nun steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit den hohen finanziellen Aufwendungen sowie alles rund um die Spenden und Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen.

Hier geht es zum Erlass vom 16.07.2021:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-16_katastrophenerlass.pdf

 

Aufruf an alle betroffenen Praxen

Die Berufsverbände IFK, VDB, VPT und Physio-Deutschland rufen nochmals alle betroffenen Praxen auf, möglichst zeitnah mit einem der Verbände Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam bündeln die Verbände dann den Hilfsbedarf und koordinieren eventuelle Sach- oder Geldspenden für die betroffenen Praxen.

Die letzten Tage haben bereits die große Solidarität und Hilfsbereitschaft unter den Kolleg*innen gezeigt. Vielen Dank an alle, die keine Mühe scheuen, aktiv zu werden. Damit möglichst viel dieser Hilfsbereitschaft zielgerichtet in den Regionen und bei den betroffenen Kolleg*innen ankommt, hat sich die Task Force der vier Physiotherapieverbände gegründet und arbeitet auf Hochtouren an unbürokratischen Lösungen.

Gemeinsam werden wir fortlaufend über die Medienkanäle der Verbände berichten. Die Geschäftsstellen aller vier Verbände stehen für Fragen der betroffenen Praxen bereit.