Das BM des Innern und für Heimat schreibt: „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und ähnliches selbst…
Das BM des Innern und für Heimat schreibt: „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und ähnliches selbst aufkommen. In der Regel wird deshalb eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen.“
Und wer kalkuliert die PT-Preise: Versicherungsunternehmen oder Patient:innen oder Praxisinhaber:innen oder der Bund bzw. die Bundesländer?
Im Webinar wird aufgeräumt mit den Mythen:
Die Beihilfe ist die Haupthilfe - basta und ist die Beihilfeliste wirklich eine Preisliste?
Beihilfe gilt immer - egal ob Beihilfeberechtigt oder nicht?
Ist die Leistung wirklich zu teuer und/oder nicht ortsüblich und wer beurteilt dies?
Warum stimmen sich die PT-Praxen nicht untereinander ab?